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   Wir machen
   das Beste aus
   Ihren
   Forderungen.

Dies ist Ihr

Job

Schritt 1: Melden Sie sich einmalig bei der tvh zur BTD-Abrechnung an. Selbstverständlich entfällt dieser Schritt für bestehende tvh-Mitglieder.

Schritt 2: Führen Sie Ihre BTD-Impfverrichtungen wie geplant durch.

Schritt 3: Nach erfolgter Grundimmunisierung eines Bestandes erfassen Sie die Impfverrichtungen auf einem von Ihrer Tierärztekammer Rheinland-Pfalz bereitgestellten Formular.

Diese Formulare sind zur BTD-Abrechnung unbedingt zu verwenden. Wählen Sie das geeignete tierart-
spezifische Formular, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an Ihre Landestierärztekammer.

Schritt 4: Die Tierärztekammer prüft Ihre Aufzeichnungen und sendet diese anschließend an die tvh weiter.

Hinweis: Bilden Sie Abrechnungsstapel, die Sie dann im geeigneten Rhythmus, z.B. alle zwei bis drei Wochen, an Ihre Tierärztekammer einreichen.

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