Schritt 1: Melden Sie sich einmalig bei der tvh zur BTD-Abrechnung an. Selbstverständlich entfällt dieser Schritt für bestehende tvh-Mitglieder.
Schritt 2: Führen Sie Ihre BTD-Impfverrichtungen wie geplant durch.
Schritt 3: Nach erfolgter Grundimmunisierung eines Bestandes erfassen Sie die Impfverrichtungen auf einem von Ihrer Tierärztekammer Rheinland-Pfalz bereitgestellten
Formular.
Diese Formulare sind zur BTD-Abrechnung
unbedingt zu verwenden. Wählen Sie das geeignete tierart-
spezifische Formular, füllen Sie es
vollständig aus und senden Sie es an Ihre Landestierärztekammer.
Schritt 4: Die Tierärztekammer prüft Ihre Aufzeichnungen und sendet diese anschließend an die tvh weiter.
Hinweis: Bilden Sie Abrechnungsstapel, die Sie dann im geeigneten Rhythmus, z.B. alle zwei bis drei Wochen, an Ihre Tierärztekammer einreichen.
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