Leistungsabrechnung für alle praktizierenden Tierärzte in Brandenburg
Wir haben mit der Landestierärztekammer Vereinbarungen getroffen, die Abrechnung tierärztlicher Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung für Mitglieder der Kammer zu übernehmen. Die Tierseuchenkasse Brandenburg hat ihre Unter-
stützung zugesagt und eine entsprechende Übereinkunft mit der tvh geschlossen.
Mitgliedern der Tierärztekammer räumen wir die Möglichkeit ein, unsere Dienstleistungen als
außerordentliche Mitglieder in Anspruch zu nehmen. Außer den leistungsbezogenen Gebühren sind keine Mitgliedsbeiträge an die tvh zu entrichten.
In der Rubrik
Geschäftsgrundlage haben wir alle
grundlegenden Informationen zusammengestellt. Bitte melden Sie sich mit dem dort bereitgestellten
Anmeldeformular bei uns an.
Alle wissenswerten Informationen zur Abrechnung von Impfverrichtungen gegen die Blauzungenkrankheit finden Sie in der Rubrik
BT-Impfung 2010 bereitgestellt.