Leistungsabrechnung 2011
Bitte beachten Sie die für das Jahr 2011 zwischen der
Bayerischen Tierseuchenkasse und der Bayerischen Landestierärztekammer geschlossene Kosten-vereinbarung.
In den meisten Fällen ist eine über die Kosten-
deckung der BTSK hinausgehende Rechnungs-
stellung nicht erforderlich. Sie ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen.
Wenn Sie uns zwecks Abrechnung von Tierseuchen-
bekämpfungsmaßnahmen beauftragen, übernehmen wir die Weiterleitung Ihrer Leistungsnachweise an das jeweilige Veterinäramt und vereinnahmen die Zahlungen der BTSK.
Außerdem erstellen wir in jedem Fall Rechnungen an die Tierhalter. Diese Rechnungen enthalten den Betrag der Kostenübernahme durch die BTSK und ggf. überhängige Forderungen.
Bitte verwenden Sie die von der
BTSK bereit-
gestellten Kostenrechnungsformulare. Die von der Arbeitsgruppe ZAST standardisierten
Abrechnungs-
formulare dienen der Spezifikation des Rechnungsinhalts.