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   Wir machen
   das Beste aus
   Ihren
   Forderungen.

Tierseuchenbekämpfung

in Bayern

Leistungsabrechnung 2011

Bitte beachten Sie die für das Jahr 2011 zwischen der Bayerischen Tierseuchenkasse und der Bayerischen Landestierärztekammer geschlossene Kosten-vereinbarung.

In den meisten Fällen ist eine über die Kosten-
deckung der BTSK hinausgehende Rechnungs-
stellung nicht erforderlich. Sie ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen.

Wenn Sie uns zwecks Abrechnung von Tierseuchen-
bekämpfungsmaßnahmen beauftragen, übernehmen wir die Weiterleitung Ihrer Leistungsnachweise an das jeweilige Veterinäramt und vereinnahmen die Zahlungen der BTSK.

Außerdem erstellen wir in jedem Fall Rechnungen an die Tierhalter. Diese Rechnungen enthalten den Betrag der Kostenübernahme durch die BTSK und ggf. überhängige Forderungen.

Bitte verwenden Sie die von der BTSK bereit-
gestellten Kostenrechnungsformulare. Die von der Arbeitsgruppe ZAST standardisierten Abrechnungs-
formulare
dienen der Spezifikation des Rechnungsinhalts.