Abrechnung der Euthanasiekosten für die Merzung persistent-BVD-infizierter Rinder
Nach den neuen Vorgaben für die Bekämpfung der BVD besteht in Niedersachsen seit dem 1.6.2010 die Pflicht zur unverzüglichen Tötung von persistent mit BVD infizierten Rindern.
Am 2.2.2011 ist die neue Beihilfe-Satzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse in Kraft getreten. Persistent BVD-virämische Tiere werden seitdem pauschal mit 150,- Euro / Tier entschädigt und die Kosten der Euthanasie werden im Rahmen der GOT übernommen.
Voraussetzung für die Bezahlung der Euthanasie-kosten ist eine Abtretung dieser Beihilfe vom Tier-
halter auf den Tierarzt. Wir bieten bieten Ihnen für diese Abrechnung ein von der Arbeitsgruppe ZAST standardisiertes Verfahren an.
Weitere Hinweise
Beschreibung des Verfahrens
Beihilfeantrag TSK
Abrechnungsauftrag
BVD-Euthanasie