Leistungsabrechnung für alle praktizierenden Tierärzte in Niedersachsen
In Abstimmung mit der Tierseuchenkasse bieten wir Ihnen unseren Fakturierungsservice an.
Da wir satzungsgemäß nur für Mitglieder tätig werden, ermöglichen wir allen Tierärzten, die nicht Mitglied der tvh sind, die außerordentliche Mitgliedschaft ohne Beitragszahlung.
Die Leistungen (siehe auch
Geschäftsgrundlage)
Datenaufnahme gemäß Ihren Aufzeichnungen.
Weiterleitung der Beihilfeanträge an die Veterinär-Ämter und Überwachung der Zahlungseingänge seitens der Tierseuchenkasse.
Nach Zahlungseingang der Beihilfen Erstellung der Tierhalter-Rechnungen unter Abzug der geleisteten Beihilfebeträge.
Überwachung der Zahlungseingänge der Kunden und ggf. Durchführung des außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahrens.
Zeitnahe Auszahlung der Guthaben auf das Bankkonto der Praxis.