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Datenweitergabe ohne Einwilligung

Benötigt der Tierarzt eine Einwilligung des Tierbesitzers für die Datenweitergabe an die TVH?

Verstoßen Tierärzte gegen Schweigepflichten oder andere Datenschutzgesetze, wenn sie Abrechnungsdaten an uns weitergeben? Ist dazu die Einwilligung des Tierbesitzers erforderlich?
Diese Fragen treten nicht erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 auf.

Klare Antwort: Nein!

Die ausschließlich an diese Zwecke gebundene Überlassung der Daten, die auch bei der TVH der tierärztlichen Schweigepflicht unterliegen, erfolgt rechtmäßig, ohne dass es dazu einer Einwilligung des betroffenen Tierbesitzers bedarf.

Merkblätter für die Tierarztpraxis

Wir haben unsere rechtliche Beurteilung durch ein Rechtsgutachten zur Vertragsgestaltung fundiert. Das Gutachten wurde vom ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten des Freistaats Sachsen Dr. Thomas Giesen im Februar 2021 erstellt.

Wir haben die Begründung in dem Merkblatt Datenschutz bei der Zusammenarbeit mit der TVH zusammengefasst. Einen Formulierungsvorschlag für die Datenschutzaufklärung der Praxiskunden haben wir ebenfalls als Merkblatt bereitgestellt.